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01.07.2015 Seite

Die TFH-Nachrichtenübertragung

Objekt des Monats - Juli 2015

TFH-Sperre (Spule)

| Elektrotechnische Sammlung

Das Kürzel TFH steht für Trägerfrequenzübertragung über Hochspannungsleitungen. Die Nutzung der TFH-Nachrichtenübertragung begann in den 1920er Jahren und wurde in Deutschland ab Mitte der 1980er Jahre durch die Nachrichtenübertragung über Glasfaser im Erd- oder Leiterseil abgelöst.

Die TFH nutzte als Übertragungsweg die Leiterseile der Hochspannungsleitungen indem diesen Leitungen zusätzlich eine hochfrequente Trägerfrequenz von 50 bis 400 kHz eingespeist wurde, der eine Frequenz von 300 bis 2400 Hz für Sprach- und Informationsübermittlung aufmoduliert wurde. Die Ein- und Auskopplung des Nachrichtensignals erfolgte mittels Koppelfiltern und Koppelkondensatoren. Zur Verhinderung des Abfließens des Trägerfrequenzsignals zur Sammelschiene der Umspannwerke wurden THF-Sperren eingebaut.

Der Koppelfilter bestand aus einem Übertrager, der den Wellenwiderstand der HS-Leitung dem von TFH-Kabel und TFH-Einrichtung anpasste und mit einem eingebauten Überspannungsableiter die Schutzfunktion gegen aus der Starkstromanlage kommende Überspannungen übernahm. Er konnte auf bestimmte Bänder abgestimmt werden, oder als Breitbandstimmfilter den gesamten TFH-Bereich überstreichen. Der Koppelkondensator diente der Trennung der 50-Hz-Energie von der TFH-Einrichtung und bildete mit der THF-Sperre einen Längsresonanzkreis für den Durchlass der Trägerfrequenz. Er hatte die volle Betriebsspannung gegen Erde zu tragen.

Der Einsatz der TFH erfolgte zum Austausch von Sprachinformationen und zur Signalübertragung zwischen den Umspannwerken, die mit entsprechenden Hochspannungsleitungen verbunden waren. Die Nachrichtenverbindungen waren ein wesentlicher Bestandteil des den Energieversorgungsbetrieben eigenen, von der Post unabhängigen, Nachrichtennetzes.

Der allgemeine Öffnungstag im Juli ist Dienstag, der 28. Juli 2015,
Öffnungszeit von 14 bis 18 Uhr.
Im Mittelpunkt steht die „TFH-Nachrichtenübertragung“.

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