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Sammlung von Schränken

| Elektrotechnische Sammlung
31.03.2021 Seite

Blindleistungskompensation

Objekt des Monats - April 2021

Im Monat April: Geplanter allgemeiner Öffnungstag 29. April 2021!

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Aktuelle Information: Wegen dem Corona-Schutz werden wir vermutlich auch im April 2021 noch keinen allgemeinen Besuchertag abhalten!

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Im Mittelpunkt sollte stehen: Blindleistungskompensation.

Allgemeines zur Blindleistungskompensation

Die meisten elektrotechnischen Geräte benötigen, neben der Wirkleistung, die sie in entsprechende nutzbare Funktionen, wie heizen, beleuchten, bewegen, wandeln, auch noch Blindleistung. Sowohl Wirk- wie Blindleistung erzeugen in den Zuleitungen entsprechende Ströme. Bei hohem Blindleistungsbedarf entstehen große Anteile des Blindstromes in den Zuleitungen. Diese führen zu zusätzlichen Verlusten und Spannungsabfällen und verhindern die Versorgung weitere Verbraucher über diese Leitungen. Deshalb begrenzen die Energieversorgungsbetriebe beim Anschluss ihrer Kunden den Blindleistungsbezug mit der Festlegung, dass der Leistungsfaktor (cos ϕ) am Übergabepunkt größer gleich 0,95, sein muss. Liegt er darunter, wird die Blindleistung zusätzlich in Rechnung gestellt.

Damit diese zusätzlichen Kosten nicht entstehen, können die Abnehmer eigene Blindleistungs-Kompensationsanlagen einsetzen. Diese sichern, dass der cos ϕ immer größer 0,95 bleibt. Der Kompensation der Blindleistung liegt zugrunde, dass sich induktive und kapazitive Blindleistung gegenseitig aufheben. Man kann also die im Netz zumeist induktive Blindleistung, hervorgerufen durch die Spulen der Motoren und Transformatoren, mit kapazitiver Blindleistung, wie sie Kondensatoren hervorrufen, beseitigen.

Da sich der Blindleistungsbedarf der Abnehmer meist mit der Last verändert, muss eine Kompensationsanlage auch unterschiedliche Kompensationsleistungen bereitstellen können. Das erreicht man, durch die Aufteilung der Gesamtkompensationsleistung auf mehrere Kondensatoreinheiten. Die je nach Bedarf zu- oder abgeschaltet werden können.

Beschreibung:

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Blindleistungskompensationsanlage KSK

| Elektrotechnische Sammlung

Die Blindleistungskompensationsanlage KSK, hergestellt im Jahr 1979, vom VEB Elektroverteiler- und Steuerungsbau Karl-Marx-Stadt, ist für den Einsatz in Niederspannungsdrehstromnetzen bestimmt. Sie besteht aus einem Regler und 8 Kondensatoreinheiten von je 6 kVAr, die einzeln über Schütze zugeschaltet werden können. Es kann also maximal eine Blindleistung von 48 kVA, kompensiert werden.

Jedes der einzelnen Segmente ist separat abgesichert. Der Regler, gefertigt vom VEB Elektroanlagenbau Zwickau, Nachfolger der Fa. EBEHAKO, ist vom Typ sPR. Die Anlage insgesamt wird über einen Flachlasttrennschalter zu- oder abgeschaltet. Sie ist eingebaut in einen metallischen Schaltschrank, der einen Schutzgrad IP 20 garantiert. Der Schaltschrank ist insgesamt für eine höhere Blindleistung konzipiert, je nach Bedarf konnten er mit mehr oder leistungsstärkere Kondensatoren bestückt werden und konnte so eine maximale Blindleistung von rund 130 kVA, was einem Blindstrom von 200 A entspricht, bereitstellen.

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